Versicherungsschutz für Asylsuchende und Flüchtlinge in Sportvereinen

in Kategorie: Sport verbindet

Wie der Landessportbund Sachsen (LSB) am 21. Januar 2015 veröffentlichte, bietet der LSB seinen Vereinen durch einen Zusatzvertrag zur bestehenden Sportversicherung ab sofort Versicherungsschutz für Asylsuchende und Flüchtlinge, wenn sie sportliche Angebote im Mitgliedsverein nutzen.

Mit der neuen Regelung besteht für Asylsuchende und Flüchtlinge, die an Sportangeboten in LSB-Mitgliedsvereinen teilnehmen, Versicherungsschutz im vollen Umfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung. Der Versicherungsschutz gilt auch als Zuschauer oder Begleiter sowie bei der Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Er beginnt mit dem Betreten der Sportstätte und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist auch der direkte Rückweg von den Veranstaltungen in die Unterkunft.

„Wir möchten mit dieser Regelung unseren Vereinen bürokratischen und finanziellen Aufwand nehmen und für die gleiche Absicherung von sportlich aktiven Asylbewerbern und Flüchtlingen durch die Versicherungsleistungen wie für reguläre Vereinsmitglieder sorgen“, sagte LSB-Präsident Ulrich Franzen.

Zur vollständigen Presseinformation und weitergehenden Informationen gelangt ihr hier >>> (Internetangebot des LSB Sachsen)