Sächsische Zeitung vom 01.10.2015: Schutz vor „Medizintourismus“?

in Kategorie: Rundfunk & Presse

Das Leistungsgesetz für Asylbewerber gefährdet die Gesundheit geflüchteter Menschen und führt zu einer Drei-Klassen-Medizin.

Von Kai Loewenbrück

Wie es um die Gesundheit aller Menschen in Deutschland gestellt sein sollte, wird durch die Menschenrechtsverträge geregelt: Gesundheit ist ein Menschenrecht. Der Grund, warum dem lebenslang inhaftierten Straftäter die gleiche Gesundheitsversorgung zusteht wie dem honorigen Professor. Ein Positionspapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geht noch weiter. Die internationale Förderung des Menschenrechts auf Gesundheit sei eine Kernaufgabe deutscher Entwicklungspolitik. Ziel dabei sei „Nicht-Diskriminierung/Chancengleichheit“.

Dennoch ist es ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland selbst nicht alle eine gleich gute Gesundheitsversorgung erhalten, oft ist von „Zwei-Klassen-Medizin“ die Rede. Die Existenz von privaten und gesetzlichen Krankenkassen ist eine institutionalisierte Illustration dieser Tatsache. Betrachtet man jedoch Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Gesundheitsversorgung geflüchteter Menschen, so sind „zwei Klassen“ wohl nicht ausreichend.

Den gesamten Artikel können Se im Online-Angebot der Sächsischen Zeitung nachlesen:

http://www.sz-online.de/nachrichten/schutz-vor-medizintourismus-3212514.html