in Kategorie: Politisch aktiv Rundfunk & Presse
Am 28.07.1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention, eines der ersten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, verabschiedet, die in der Bundesrepublik Deutschland nach Unterzeichnung am 22. April 1954 in Kraft trat. Mit Empörung und großer Sorge stellen wir in Anbetracht dessen die stetigen Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts auf regionaler und überregionaler Ebene fest. Diese stehen in enger Verbindung mit einem zunehmenden Fokus auf Abschottungs- und Abschiebepolitiken. Letztere sind der Anlass für diese öffentliche Positionierung. Die Abschiebepraxen sächsischer Behörden sind rigide und inhuman! Willkürliche und das Recht beugende Abschiebungen nehmen in den letzten Jahren massiv zu.
Ausgehend von den aktuellen Fällen fordern sie:
1. Die Abschiebepolitiken des Innenministeriums von Sachsen müssen sich sofort ändern! Vor allem langjährig hier lebende Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen müssen umgehend bedingungslose Aufenthaltsmöglichkeiten erhalten.
2. Abschiebungen in Kriegsregionen wie Afghanistan sind unter keinen Umständen hinnehmbar. Eine Mitwirkung sächsischer Behörden an diesen gilt es zu unterlassen.
3. Der Schutz der Familie ist ein unverletzliches grundrechtliches Gut. Familientrennungen durch und während Abschiebungen dürfen deshalb unter keinen Umständen stattfinden.
4. Wir fordern die Achtung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und deshalb den Verzicht auf deren Abschiebungen.
5. Sollten dennoch Abschiebungen von Familien mit Kindern beabsichtigt werden, so sind zwingend Jugendämter und weitere relevanten Akteur*innen, welche mit dem Schutz des Kindeswohls betraut sind, im Vorfeld einzubeziehen und anzuhören
6. § 58 Abs. 7 AufenthG gilt auch für sächsische Behörden – Abschiebungen in der Nacht sind deshalb zu unterbinden.
7. Behörden unterliegen der Beratungs- und Unterstützungspflicht zu Aufenthaltsmöglichkeiten bei guter und nachhaltiger Integration.
Antragsverfahren für Aufenthaltstitel wegen guter und nachhaltiger Integration müssen künftig aufschiebende Wirkung für den Vollzug von Abschiebungen haben.
8. Die Bewältigung des Alltags unter der permanenten Angst vor einer möglichen Abschiebung stellt eine unzumutbare, psychosoziale Belastung dar. Menschen im Duldungsstatus leben oft jahrelang mit dieser omnipräsenten, existenziellen Bedrohung. Der tatsächliche, überraschende Vollzug einer Abschiebung (nach oft jahrelangem Aufenthalt) birgt traumatische Potenziale für Betroffene. Deshalb bedarf es in jedem Fall einer (erneuten) behördlichen Vorankündigung, insofern der konkrete Vollzug einer Abschiebung geplant ist.
9. Die Institutionen von Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsam lehnen wir kategorisch ab.
10. Die Einrichtung einer Abschiebebeobachtung an sächsischen Flughäfen ist zu gewährleisten.
11. Das politische Gremium der sächsischen Härtefallkommission und dessen Entscheidungen sind anzuerkennen und umzusetzen.
12. Asylsuchende Menschen haben einen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe. Zugänge zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, sowie zu Sprachprogrammen sind elementar, um diese zu realisieren.
Den gesamten Brief findet ihr hier