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Die TU Dresden lädt Asylsuchende ein, als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen teilzunehmen
Die TU Dresden öffnet ihre Hörsäle und lädt Asylsuchende ein, als Gasthörer*in die Universität kennenzulernen. Als Gasthörer*in haben Asylsuchende die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen der TU Dresden zu besuchen und sich weiterzubilden.
Bewerben können sich volljährige Asylsuchende im Anerkennungsverfahren (Aufenthaltsgestattung) in Dresden und Umgebung. Mit der Anmeldung ist die Aufenthaltsgestattung nachzuweisen. Bewerber*innen für eine Gasthörerschaft können ihre Kurse aus dem gesamten Lehrangebot der TU Dresden auswählen. Sofern es sich um zulassungsbeschränkte Lehrveranstaltungen handelt, muss sich die Bewerber*in auf dem Antragsformular die schriftliche Genehmigung der Dozenti*en einholen.
Es müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Da die Mehrzahl der Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache angeboten wird, sollten die Teilnehmer*innen an deutschsprachigen Veranstaltungen aber über Basiskenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Von Asylsuchenden werden keine Gebühren erhoben.
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