Bündnis von sächsischen Verbänden fordert Landesregelung zum Schutz langjährig Geduldeter

in Kategorie: Politisch aktiv Rundfunk & Presse

Die Bundesregierung plant den Arbeitsmarktzugang und die Aufenthaltsperspektive für Menschen mit Duldung zu verbessern. Bis das Bundesgesetz angepasst worden ist, bleiben sie aber weiterhin von Abschiebung und Beschäftigungsverbot bedroht. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Diakonie, Caritas, AWO, Parität, DGB, ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V., Flüchtlingsrat eine sächsische Vorgriffsregelung, die Abhilfe schaffen würde

Wir als AG Asylsuchende SOE e.V. unterstützen diese Forderung!

Viele Geflüchtete sprechen uns an, wann denn nun endlich die neuen Regelungen der Bundesregierung kommen. Sie erfüllen alle Voraussetzungen, aber müssen jetzt noch Monate bangen, ob sie nicht doch vorher noch abgeschoben werden. Einige haben ungeduldige Arbeitgeber:innen, die sie gerne einstellen würden und dringend brauchen, aber es liegt eine 60b-Duldung vor, die doch sowieso bald abgeschafft werden soll. Das ist völlig unsinnige Zeitverschwendung und macht Menschen kaputt.

Wir trauen der sächsischen CDU leider, zu, dass sie über die Zentrale Ausländerbehörde und die kommunalen Ausländebehörden vor Inkrafttreten der Bundesregelungen noch schnell Tatsachen schaffen will und gerade diese Menschen abschiebt, die von den Regelungen profitieren werden.

Denn in Sachsen gilt leider nach wie vor: Abschiebung um jeden Preis statt Bleiberecht – Das muss sich schnellstens ändern!

11.423 Personen mit Duldung leben in Sachsen; mindestens die Hälfte davon länger als vier Jahre. Durch die geplanten Reformen der neuen Bundesregierung soll nun für den Großteil dieser Menschen die Aufenthaltsperspektive und Arbeitsmarktteilhabe endlich stabilisiert werden. Anvisiert sind unter anderem ein neues Chancenaufenthaltsrecht sowie die Abschaffung von Beschäftigungsverboten. Doch bis zur Verabschiedung der Gesetzesvorhaben bleibt der Aufenthaltsstatus unsicher; der Arbeitsmarkzugang für viele versperrt.

„Es ist absurd: Menschen, die längst bei uns angekommen sind, sich in Arbeit oder Ausbildung befinden und in wenigen Monaten einen Aufenthaltstitel bekommen werden, müssen weiterhin jeden Tag die Abschiebung sowie den Stellenverlust fürchten.“ erklärt Dr. Kristian Garthus-Niegel vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

„Die unsinnigen Beschäftigungsverbote sollten sofort abgeschafft werden. Bei der Fachkräfteentwicklung in Sachsen muss diese Gruppe von Menschen, die bereits in Sachsen leben und hier arbeiten wollen, endlich stärker einbezogen werden. Im Sinne der Geflüchteten und ihrer möglichen Arbeitgeber muss jetzt schnell gehandelt werden“, so Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen.

Das Problem wäre einfach lösbar: Die Bundesländer können Vorgriffsregelungen erlassen, welche Menschen vor Abschiebung und Beschäftigungsverbot schützen, die von den geplanten Gesetzesreformen profitieren. Bereits jetzt haben Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen solche Regelungen eingeführt. „Auf Anfrage wurde uns vom Sächsischen Innenministerium bisher vorgehalten, dass es für solche Regelungen keine gesetzliche Ermächtigung gäbe. Die Beispiele der anderen Bundesländer zeigen aber, dass diese Behauptung schlichtweg falsch ist: Offensichtlich ist es eine Frage des politischen Willens.“, so Garthus-Niegel.

Die aktuelle Stellungnahme zeigt, dass es in Sachsen eine starke Zivilgesellschaft gibt, die den Kurswechsel im Asyl- und Aufenthaltsrecht der neuen Bundesregierung begrüßt und ein unterstützendes Handeln der Sächsischen Staatsregierung erwartet.

Hier finden Sie das Forderungspapier >>